1. Anbieter
Das Tippgebermodell wird angeboten von:
Marc Zwitters
Bahnhofstraße 23
53947 Nettersheim
E-Mail: finanzplanung@zwitters.de
Klare Regeln für Empfehlungen, Anspruch und Auszahlung – Stand 13. August 2026.
Das Tippgebermodell wird angeboten von:
Marc Zwitters
Bahnhofstraße 23
53947 Nettersheim
E-Mail: finanzplanung@zwitters.de
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte und gewerbliche Vertriebspartner von Marc Zwitters sowie Personen, deren Teilnahme gegen gesetzliche, berufsrechtliche oder arbeitsvertragliche Vorgaben verstößt.
Eine Empfehlung liegt vor, wenn eine bislang nicht als Kundin, Kunde oder laufender Interessent geführte volljährige Person aufgrund des Hinweises des Tippgebers selbst Kontakt mit Marc Zwitters aufnimmt und den Tippgeber spätestens beim ersten Kontakt eindeutig benennt.
Bitte übermitteln Sie ohne vorherige Einwilligung keine Kontaktdaten einer dritten Person. Am einfachsten leiten Sie den Link zu dieser Website weiter; die empfohlene Person meldet sich anschließend selbst.
Der Empfehlungsbonus wird ausschließlich für die Herstellung beziehungsweise Anbahnung eines Kontakts zu einer dritten Person gezahlt. Der Tippgeber führt selbst keine Beratung oder Vermittlung durch, gibt keine Produktempfehlung ab, nimmt keine Vertragsdaten auf und wirkt nicht an einem Abschluss mit.
Der Bonus ist kein Rabatt und kein Vorteil im Zusammenhang mit einem eigenen Versicherungs- oder Finanzanlagevertrag des Tippgebers.
Der Anspruch auf den Bonus von 100 Euro entsteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Einbezogen sind vermittelte Versicherungsverträge und Finanzanlagen im Erlaubnisumfang des § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO. Nicht einbezogen sind reine Servicevorgänge, Vertragsänderungen ohne Neuabschluss, gesetzlich oder vertraglich von einer Tippgebervergütung ausgeschlossene Produkte sowie Geschäfte, bei denen der Bonus rechtlich unzulässig wäre.
Der Bonus beträgt einmalig 100 Euro je erstmals empfohlener Person – unabhängig davon, wie viele Verträge diese Person abschließt. Bei mehreren Tippgebern erhält nur die Person den Bonus, die von der empfohlenen Person beim ersten Kontakt zuerst eindeutig genannt wurde. Eigenempfehlungen und wechselseitige Scheinempfehlungen sind ausgeschlossen.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen, nachdem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen geprüft wurden und die erforderlichen Bankdaten vorliegen. Der Tippgeber ist selbst für eine gegebenenfalls erforderliche steuerliche Erklärung des Bonus verantwortlich.
Wird der vermittelte Vertrag vor Auszahlung widerrufen, storniert, aufgehoben oder rückabgewickelt, entfällt der Bonusanspruch. Bei falschen Angaben, Manipulation, missbräuchlicher Mehrfachanmeldung oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen besteht kein Anspruch. Bereits ausgezahlte Beträge werden nur zurückgefordert, wenn die Auszahlung durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben erlangt wurde.
Für die Prüfung und Auszahlung werden die dafür erforderlichen Daten des Tippgebers und die Zuordnung zur Empfehlung verarbeitet. Die empfohlene Person soll ihre Daten selbst übermitteln. Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Löschfristen stehen in der Datenschutzerklärung.
Maßgeblich ist die Fassung, die beim ersten Kontakt der empfohlenen Person veröffentlicht war. Künftige Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits ordnungsgemäß zugeordnete Empfehlungen. Das Tippgebermodell kann für zukünftige Empfehlungen beendet werden; bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.